Qualifizierungslehrgang für Assistenzkräfte - Schwerpunkt Kindergarten und Kinderkrippe

Symbol LAND-TIROL Symbol Rotes Kreuz Innsbruck

Dieser Lehrgang wird gemäß § 32a des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes angeboten.

Mit diesem Lehrgang erhalten Assistenzkräfte in Kindergarten und Kinderkrippe eine fundierte Basisausbildung für ihre tägliche Arbeit mit Kindern. Hierbei erfahren sie Unterstützung für das eigene Tun und bekommen Hilfestellungen, verschiedene Situationen im Berufsalltag (noch) kompetenter meistern zu können. Ziel ist die persönliche Auseinandersetzung der Assistenzkräfte mit ihrer Einstellung zu Erziehung, ihrer Rolle als Assistenzkraft und ihrer Arbeit im Team. Ihr Selbstvertrauen und Selbstverständnis in der täglichen Arbeit wird durch die Aneignung aktueller pädagogisch-didaktischer Kenntnisse gestärkt und die persönliche Erziehungskompetenz erweitert.

Die Ausbildung beinhaltet den verpflichtenden Erste-Hilfe-Kinder- und Säuglingsnotfallkurs (im Ausmaß von 16 Stunden), der in Kooperation mit dem Roten Kreuz stattfindet und im Kurspreis inbegriffen ist. Der Kurs besteht aus einem Onlineteil, der im Selbststudium zu erarbeiten ist, und einem Praxistag zur praktischen Anwendung des Gelernten. Anrechnungen bereits absolvierter Kurse werden durch das österreichische Rote Kreuz geprüft.

Kursinhalte

Zielgruppe

Assistenzkräfte in Kindergarten und Kinderkrippe

Voraussetzungen
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Berufstätigkeit in einem Kindergarten, einer Kinderkrippe bzw. einem Hort oder 200 Stunden Praktikum während der Ausbildung
    • Pflichtschulabschluss (9. Schulstufe)
    • Sprachniveau mindestens B1

    Sofern Sie sich noch nicht in einem Anstellungsverhältnis in einer elementaren Kinderbetreuungseinrichtung befinden, empfehlen wir Ihnen, ein Schnupperpraktikum (mehrtägig) in einer elementaren Bildungseinrichtung zu absolvieren, um sich bereits vor Beginn der Ausbildung und des Ausbildungspraktikums mit dem Arbeitsalltag und den Aufgaben vertraut zu machen.

    Bitte senden Sie die erforderlichen Dokumente an elementarpaedagogik@bfi-tirol.at um Ihre Vormerkung abzuschließen. Sobald wir Ihre Dokumente erhalten und positiv geprüft haben, senden wir Ihnen gerne die Anmeldebestätigung zu.

    Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich gerne an uns!

Inhalte
  • Gesetzliche Grundlagen
  • BildungsRahmenPlan
  • Prinzipien für elementare Bildung
  • Bild vom Kind
  • Entwicklungspsychologie
  • Sprachentwicklung und -förderung
  • Bewegung und Gesundheit
  • Alltag als Lern- und Erfahrungsfeld
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Erste Hilfe für Kindernotfälle
Kursformat
Präsenzunterricht
Leitung
Fachtrainer_in
Abschluss
BFI Tirol Zertifikat
Abschlussinformation

Gemäß § 32a des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfolgt der positive Abschluss des Lehrgangs, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:

·         Mindestens 90% Anwesenheit in allen Kursbereichen (Kompensationen sind in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem BFI Tirol möglich)

·         Nachweis von mindestens 200 Stunden Praxis

·         Positive Abschlussprüfung (mündlich und schriftlich)

Die Abschlussprüfung setzt sich zusammen aus:

·         Führen eines Lernportfolios während des Lehrgangs

·         Planung, Durchführung, Dokumentation und Präsentation eines selbstgewählten Projekts

·         Berufsbezogenes Fachgespräch

Wiederholungsprüfungen von nicht bestandenen Prüfungsteilen sind möglich (laut §8 Tiroler LGBl 136 vom 28. November 2017) und selbständig in Absprache mit dem BFI Tirol zu organisieren.

Veranstaltungsort
BFI Tirol Bildungszentrum
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck
Abschlussinformation
Abschluss laut Verordnung über den Qualifizierungslehrgang für Assistenzkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie über die Ausstellung des Ausbildungsnachweises LGBl Nr. 136/2017
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Kurs Nr. 1028002.26
Kursort: Innsbruck
Termin: 23.01.2026 bis 23.10.2026
Dauer: 304 UE
14-tägig Fr. NM und Sa. ganztags, Sommerpause von 19.07.2026 bis 27.8.2026

€ 2.100,00

(Der reduzierte Preis wird bei Genehmigung der Förderrichtlinie 2014, § 7 Art. 15a B-VG, BGBl. Nr. 85/2014 gewährleistet; regulärer Preis: EUR 2.850,-)

Verfügbar

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