Tiroler Bildungsförderung, Ausbildungsbeihilfe

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Arbeitnehmer_innen und freie Dienstnehmer_innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst, reduziert oder karenziert haben
  • Wiedereinsteiger_innen
  • Lehrlinge


Was wird gefördert?

Die mit der Lebenserhaltung verbundenen Kosten


Wie hoch ist die Förderung?

  • 35 % des Einkommensverlustes, maximal EUR 350,- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
  • 30 % des Einkommensverlustes, maximal EUR 300,- monatlich, bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer
  • EUR 150,- für Wiedereinsteiger_innen
  • EUR 100,- monatlich für Lehrlinge, wenn das Haushaltseinkommen die Obergrenze nicht überschreitet


Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Tel. +43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung

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