Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Arbeitnehmer_innen, freie Dienstnehmer_innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtliche Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • Wiedereinsteiger_innen und Berufseinsteiger_innen
  • selbständige Unternehmer_innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter_innen


Was wird gefördert?

Es werden Kosten für Schulausbildungen gefördert


Wie hoch ist die Förderung?

  • 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie
  • 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)


Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Arbeitsmarktförderung

Heiliggeiststraße 7-9/Landhaus 2
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung

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