Förderungen für Unternehmen

Bildungskarenz Plus

Wer kann die Förderung beantragen?

Fördernehmer können Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Zweigniederlassung in Tirol sein, deren Arbeitnehmer_in die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nimmt. Für die Zuerkennung ist es ebenso erforderlich, dass ein Zusammenhang zwischen den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und der Inanspruchnahme der Bildungsteilzeit bzw. Bildungskarenz durch den_die betroffene_n Arbeitnehmer_in vorgelegt werden kann.


Was wird gefördert?

Es werden die dem Unternehmen entstehenden Aus- und Weiterbildungskosten für die_den sich in Bildungsteilzeit bzw. Bildungskarenz befindliche_n Arbeitnehmer_in gefördert.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer (verlorener) Einmalzuschuss gewährt und beträgt 50 % der förderbaren Aus- und Weiterbildungskosten mit höchstens EUR 3.000,- pro Arbeiternehmer_in.


Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel. +43 512 508 7874
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarkfoerderung

Lehrbetriebsförderung

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen, die berechtigt sind, nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge auszubilden
  • Lehrbetriebe, denen aus einem Ausbildungsverbund für Lehrlinge direkte Kosten entstehen (z. B. Kursgebühren, Aufwandsentschädigungen der Partnerbetriebe)


Was wird gefördert?

Lehrbetriebe können Unterstützung bei Themen wie 

  • Kursmaßnahmen für Lehrlinge in Kurzarbeit ohne Deckelung
  • Internatskosten
  • Coaching und Beratung
  • Lernschwierigkeiten
  • Basisförderung
  • Lehrabschlussprüfung

nutzen.


Kontakt

Wirtschaftskammer Tirol
Lehrlingsstelle-Förderservice

Egger-Lienz-Straße 118, 6020 Innsbruck
Tel. +43 590905 7605 bzw. 7609
ausbildungsverbund@wktirol.at
www.lehre-foerdern.at

Förderung für Weiterbildung von Zeitarbeitskräften oder Facharbeiterförderung für Zeitarbeitskräfte

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Zeitarbeiter_innen in aufrechtem Dienstverhältnis über den AKÜ
  • Zeitarbeiter_innen mit einer (abgebrochenen) Lehre ohne Lehrabschlussprüfung über den AKÜ
  • Angelernte Zeitarbeiter_innen, die einen Lehrabschluss anstreben über den AKÜ


Was wird gefördert?

  • Allgemeine Bildungsmaßnahmen
  • Fachkräfteausbildung zur Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung


Wie hoch ist die Förderung? 

Der SWF übernimmt die Ausbildungskosten und einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld bzw. Fachkräftestipendium. Für AKÜs ist zudem eine Förderung der Lohnkosten möglich.


Kontakt

Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreich (SWF)
Favoritenstraße 93/4/3, 1100 Wien
Tel. +43 1 8909084 0
office@swf-akue.at
www.swf-akue.at

 

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