Wer kann die Förderung beantragen?
Fördernehmer können Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Zweigniederlassung in Tirol sein, deren Arbeitnehmer_in die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nimmt. Für die Zuerkennung ist es ebenso erforderlich, dass ein Zusammenhang zwischen den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und der Inanspruchnahme der Bildungsteilzeit bzw. Bildungskarenz durch den_die betroffene_n Arbeitnehmer_in vorgelegt werden kann.
Was wird gefördert?
Es werden die dem Unternehmen entstehenden Aus- und Weiterbildungskosten für die_den sich in Bildungsteilzeit bzw. Bildungskarenz befindliche_n Arbeitnehmer_in gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer (verlorener) Einmalzuschuss gewährt und beträgt 50 % der förderbaren Aus- und Weiterbildungskosten mit höchstens EUR 3.000,- pro Arbeiternehmer_in.
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel. +43 512 508 7874
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarkfoerderung