Wer kann die Förderung beantragen?
- Arbeitnehmer_innen und freie Dienstnehmer_innen mit maximal Pflichtschulabschluss
- Arbeitnehmer_innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind
- Selbständige Unternehmer_innen mit maximal Pflichtschulabschluss oder formal nicht anerkanntem beruflichen Abschluss im Ausland, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind.
Was wird gefördert?
Kosten für Bildungsmaßnahmen, z. B. das Nachholen von Bildungsabschlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse
Wie hoch ist die Förderung?
- Bei einer Mindestanwesenheit von 75 % werden bis zu 90 % der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder Prüfungsgebühren durch den Fördergeber getragen.
- Insgesamt maximal EUR 3.000,-/Person
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel. +43 512 508 7871
ga.arbeit@tirol.gv.at
www.weiterbildungsbonus.at