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Sachkunde für den Umgang mit Giften - Auffrischungskurs
Die Sachkunde für den Umgang mit Giften muss laut Giftverordnung 2000 spätestens alle vier Jahre aufgefrischt werden. Dieses Online-Seminar vermittelt Ihnen die aktuellen rechtlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Es gilt als gesetzlich anerkannte Auffrischung zur Giftverordnung.
Kursinhalte
Personen, die als Giftbeauftragte tätig sind, sowie Personen in Betrieben oder Einrichtungen, in denen Gifte (bestimmte gefährliche Chemikalien wie Chlorgas oder Ammoniak) verwendet werden
Erfolgreich absolvierter Sachkundekurs zur Giftverordnung, internetfähiges Gerät
Nach Abschluss des Kurses können die Teilnehmenden:
- aktuelle Regelungen über Gifte im österreichischen und europäischen Recht einordnen.
- neue Entwicklungen bei der Einstufung von Giften berücksichtigen.
- das Sicherheitsdatenblatt in der Praxis anwenden.
- Betriebsanweisungen erstellen.
- arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Kräfte am Arbeitsplatz einbinden.
Für den Online-Kurs benötigen Sie ein multimediafähiges Gerät mit Internetzugang.
