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Sachkundekurs Giftverordnung
Erforderliche Kenntnisse im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften
In Betrieben, die mit Giften gemäß Chemikaliengesetz arbeiten, ist eine sachkundige Person gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Kurs vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse für den sicheren und sachgerechten Umgang mit Giften gemäß Anlage 4 der Giftverordnung. Nach erfolgreichem Abschluss erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine behördliche Bescheinigung zum Giftbezug.
Kursinhalte
Personen, die als Giftbeauftragte tätig werden, sowie Personen in Betrieben oder Einrichtungen, in denen Gifte (bestimmte gefährliche Chemikalien wie Chlorgas oder Ammoniak) verwendet werden, sofern sie noch keine einschlägige Ausbildung haben
Nach Abschluss des Kurses können die Teilnehmenden:
- die physikalischen und chemischen Grundlagen im Umgang mit Giften benennen.
- die toxikologischen Grundlagen einordnen.
- Maßnahmen des Anwender_innenschutzes anwenden.
- gefährliche Chemikalien anhand von Kennzeichnung und Piktogrammen identifizieren.
- die relevanten Gesetze und Vorschriften (Chemikaliengesetz, CLP-Verordnung, giftrechtliche Bestimmungen) anwenden.
- die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitnehmer_innenschutzes und des Abfallwirtschaftsrechts berücksichtigen.
Unterrichtet nach dem Kursplan gemäß § 4 und Anlage 4 der Giftverordnung 2000 (BGBl. II Nr. 24/2001 in der geltenden Fassung).
Die notwendigen Kenntnisse in Erster Hilfe sind gegebenenfalls durch einen Erste-Hilfe-Kurs zusätzlich zu erwerben.
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck
Das Land Tirol fördert bis zu maximal 50 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at
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Tel. +43 (0)509660
info@bfi-tirol.at
