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Fortbildung für Brandschutzbeauftragte zur Verlängerung des Brandschutzpasses
Die Berechtigung zur Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte_r muss alle fünf Jahre erneuert werden. Dieses Seminar dient der gesetzlich vorgeschriebenen Auffrischung und wird zur Verlängerung des Brandschutzpasses anerkannt. Sie erhalten aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Normen, Richtlinien und technischen Entwicklungen im Brandschutz.
Kursinhalte
Brandschutzbeauftragte, die ihren Kenntnisstand aktualisieren oder die gesetzlich vorgeschriebene Auffrischung benötigen
Nach Abschluss des Seminars können die Teilnehmenden:
- aktuelle Gesetzesänderungen im Brandschutz einordnen.
- neue Normen und Richtlinien anwenden.
- technische Weiterentwicklungen im Brandschutz beurteilen.
- die Neuerungen in der eigenen Funktion praxisnah umsetzen.
Für eine Verlängerung des Brandschutzpasses dürfen seit Ausstellung oder letzter Verlängerung höchstens fünf Jahre und drei Monate vergangen sein. Bitte bringen Sie Ihren Brandschutzpass zum Seminar mit.
