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Ausbildung zum Führen von Lauf- und Portalkranen
Für das Führen von Lauf- und Portalkranen ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis erforderlich. In dieser praxisnahen Ausbildung lernen Sie die technischen und rechtlichen Grundlagen sowie den sicheren Umgang mit Lauf- und Portalkranen. Sie schließen mit einer Prüfung ab und erwerben den Kranausweis nach FK-V.
Kursinhalte
Zukünftige Lauf- und Portalkranfahrer_innen
Vollendetes 18. Lebensjahr, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, 100 %ige Anwesenheitspflicht
Nach Abschluss der Ausbildung können die Teilnehmenden:
- die wichtigsten Arbeitnehmer_innenschutzvorschriften und Normen zum sicheren Führen von Kranen anwenden.
- die Grundbegriffe der Mechanik (Standsicherheit, Schwerpunkt, Hebelgesetz), Hydraulik und Elektrotechnik erklären.
- Trage- und Lastaufnahmemittel auswählen und Lasten richtig anschlagen.
- den sicherheitstechnisch korrekten Transport von Lasten beurteilen.
- die Verständigungsmöglichkeiten per Funk sowie optisch und akustisch einsetzen.
- Aufbau, Betrieb und Wartung eines Lauf- und Portalkranes durchführen sowie Sondereinsätze einordnen.
Kranausweis nach FK-V und Kursbesuchsbestätigung. Unterrichtet nach Anhang 3 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (BGBl. II Nr. 13/2007 in der geltenden Fassung) als ermächtigte Ausbildungseinrichtung gemäß § 63 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (BGBl. Nr. 450/1994 in der geltenden Fassung).
Mitzubringen: Taschenrechner
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck
Das Land Tirol fördert bis zu maximal 30 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at
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Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert_innen gerne zur Verfügung.
Tel. +43 (0)509660
info@bfi-tirol.at
