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Sachkunde für den Umgang mit Giften - Auffrischungskurs
Die Sachkunde für den Umgang mit Giften ist gemäß § 4 Abs. 9 der Giftverordnung 2000 spätestens alle 4 Jahre nach Absolvierung des Grundkurses aufzufrischen. Dieses Seminar wird in diesem Sinne anerkannt.
Kursinhalte
Personen, die als Giftbeauftragte tätig sind sowie Personen, die in Betrieben/Einrichtungen arbeiten, in denen "Gifte" (bestimmte gefährliche Chemikalien, wie z. B. Chlorgas oder Ammoniak) verwendet werden
Erfolgreiche Absolvierung eines Sachkundekurses zur Giftverordnung
In diesem Kurs erhalten Sie alle nötigen Informationen, um Ihre Kenntnisse zum sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften auf den aktuellen Stand zu bringen. Behandelt werden folgende Themen:
- Aktuellen Regelungen über Gifte in österreichischen und in europäischen Rechtsvorschriften, die für Gifte geltenden Vorschriften und Schutzmaßnahmen
- Neue Entwicklungen zur Einstufung von Giften
- Praktische Verwendung des Sicherheitsdatenblattes
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Zusammenarbeit arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Kräfte am Arbeitsplatz
Museumstraße 20
6020 Innsbruck
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