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Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft verlangt fundiertes Fachwissen in Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Brandschutz und Gefahrenbeurteilung. Diese Fachausbildung vermittelt Ihnen praxisnah alle notwendigen Kenntnisse, um Arbeitgeber_innen und Mitarbeiter_innen kompetent und unabhängig zu beraten, vom rechtlichen Fundament bis zur Umsetzung im Betrieb. Am Ende übernehmen Sie die Funktion der Sicherheitsfachkraft eigenständig und rechtssicher.
Kursinhalte
Personen, die zukünftig als Sicherheitsfachkraft tätig werden
Eine der folgenden Vorbildungen: abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Hochschul- oder Fachhochschulstudium, HTL-Abschluss, Meister- oder Werkmeisterprüfung mit mindestens zweijähriger einschlägiger Praxis oder mindestens vierjährige einschlägige Praxis mit Aufnahmeprüfung. Diese Anforderungen gelten auch für Mitarbeiter_innen im öffentlichen Dienst.
Nach Abschluss der Ausbildung können die Teilnehmenden:
- das ASchG und die dazu erlassenen Verordnungen im betrieblichen Alltag anwenden.
- Arbeitsplätze und Tätigkeiten systematisch evaluieren und Gefahren beurteilen.
- sicherheitstechnische Maßnahmen für Betriebe planen und deren Umsetzung begleiten.
- spezifische Problemstellungen in Verkehrsbetrieben und die relevanten Rechtsvorschriften berücksichtigen.
- Arbeitgeber_innen und Mitarbeiter_innen in Fragen des Arbeitnehmer_innenschutzes beraten.
- Kommunikations-, Argumentations-, Präsentations- und Moderationstechniken in Konfliktsituationen einsetzen.
- sicherheitstechnische Vorschläge für ein Unternehmen in einer Projektarbeit ausarbeiten.
- die Aufgaben, Pflichten und die Verantwortung der Sicherheitsfachkraft wahrnehmen.
Im Anschluss an den Lehrgang finden eine schriftliche Teilprüfung und eine kommissionelle Abschlussprüfung (Projektarbeit und mündliche Fachprüfung) statt. Rechtsgrundlage: Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO), BGBl. Nr. 277/1995 in der Fassung BGBl. II Nr. 342/2002 und BGBl. II Nr. 13/2007.
Der Kurs findet in vier Unterrichtsblöcken , einem Aufnahmetesttermin und einem Prüfungstermin statt.
Aufnahmetests: 24. September 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr
Block 1: 5. bis 9. Oktober und 12. bis 16. Oktober 2026
Block 2: 9. bis 13. November und 16. bis 20. November 2026
Block 3: 18. bis 22. Jänner und 25. bis 29. Jänner 2027
Block 4: 1. bis 5. März und 8. bis 12. März 2027
Prüfungen: 19. und 20. März 2027
Das Land Tirol fördert bis zu maximal 50 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at
