Sie möchten einen Kurs buchen?
Unsere Standortsuche hilft Ihnen, eine Bezirksstelle in Ihrer Nähe zu finden.
Sachkundekurs Giftverordnung
Erforderliche Kenntnisse im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften

In Betrieben, die mit Giften gemäß Chemikaliengesetz arbeiten, ist eine sachkundige Person gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Kurs vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse für den sicheren und sachgerechten Umgang mit Giften gemäß Anlage 4 der Giftverordnung. Nach erfolgreichem Abschluss erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine behördliche Bescheinigung zum Giftbezug.
Kursinhalte
Personen, die als Giftbeauftragte tätig werden, sowie Personen in Betrieben oder Einrichtungen, in denen „Gifte“ (bestimmte gefährliche Chemikalien wie z. B. Chlorgas oder Ammoniak) verwendet werden, sofern sie noch keine einschlägige Ausbildung haben
Die Unterrichtsgegenstände sind in Anlage 4 der Giftverordnung vorgegeben und umfassen die Themenbereiche:
- Grundlagen der Physik und Chemie
- Grundlagen der Toxikologie
- Anwender_innenschutz
- Informationsquellen und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (Gefahrensymbole bzw. Piktogramme, Produktidentifikatoren, Ratschläge und Hinweise etc.)
- Gesetze und Vorschriften, Chemikaliengesetz und Chemikalienverordnung, EU-Recht (CLP-Verordnung), besondere giftrechtliche Bestimmungen
- Relevante Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Abfallwirtschaftsrechts.
Die notwendigen Kenntnisse in Erster Hilfe müssen gegebenenfalls durch einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs zusätzlich erworben werden.
Museumstraße 20
6020 Innsbruck
Das Land Tirol fördert bis zu maximal 50 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at

Sie haben Fragen?
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Expert_innen gerne zur Verfügung.
Tel. +43 (0)509660
info@bfi-tirol.at