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"Praxisanleitung Pflege" Weiterbildung gemäß § 104a GuKG (für Pflegeassistenzberufe)
inkl. Ausbilder_innentraining gem. § 29g BAG
In der Weiterbildung Praxisanleitung erwerben Sie fachliche, pädagogische und rechtliche Kompetenzen für die qualifizierte Anleitung und Begleitung von Auszubildenden im beruflichen Alltag. Sie stärken Ihre professionelle Handlungssicherheit und bereiten sich gezielt auf Ihre Rolle als Praxisanleiter_in und Ausbilder_in im Lehrlingsprogramm vor.
Absolvent_innen des Lehrgangs sind in der Lage, Auszubildende fachlich fundiert, pädagogisch reflektiert und rechtssicher anzuleiten, Lernprozesse zu begleiten und zu beurteilen sowie eine gesundheitsfördernde und lernförderliche Praxisumgebung zu gestalten.
Kursinhalte
- Pflegefachassistent_innen (PFA)
- Sozialbetreuer_innen
die Auszubildende im beruflichen Alltag anleiten und begleiten.
Nach Rücksprache können auch Pflegeassistent_innen (PA) aufgenommen werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Pflegeassistent_innen gemäß §104 GuKG NICHT die offizielle Zusatzbezeichnung „Praxisanleiter/in“ führen dürfen, da diese an eine höherqualifizierte Berufsgruppe geknüpft ist.
- Abschluss Ausbildung Pflegefachassistenz (oder Pflegeassistenz)
- Abschluss in den Sozial(-fach)betreuungsberufen
- EDV-Anwender-Kenntnisse
Bitte verwenden Sie zur ANMELDUNG für diese Weiterbildung das Anmeldeformular Praxisanleitung.
Für Ihre vollständige Anmeldung senden Sie bitte folgende Unterlagen an soziales@bfi-tirol.at:
- Abschlusszeugnis und Berufsausweis (Gesundheitsberuferegister)
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- Berufsanerkennung (betrifft nur Nicht-EU/EWR-Bürger)
Weiterbildung Praxisanleitung gemäß § 104a GuKG
Grundlagen der Praxisanleitung
- Rolle, Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Praxisanleiter_innen sowie rechtliche Rahmenbedingungen der Praxisanleitung
Pädagogische und didaktische Grundlagen
- Didaktische Prinzipien
- Methoden der Praxisanleitung
- Förderung von Lernprozessen sowie Teamarbeit und soziales Lernen
Kommunikation, Beratung und Begleitung
- Professionelle Kommunikation
- Gesprächsführung mit Auszubildenden
- Beratung und Coaching sowie Umgang mit Krisen und herausfordernden Situationen
Leistungsbeurteilung und Feedback
- Beurteilung von Lern- und Leistungsprozessen
- Feedbackgestaltung sowie Dokumentation und Reflexion
Evidenzbasierte und gesundheitsfördernde Praxis
- Grundlagen evidenzbasierter Praxis sowie Gesundheitsförderung im beruflichen Kontext
Praktische Umsetzung und Praktikum im Ausmaß von 16 Stunden
- Hospitation bei einem angeleiteten Praktikum in einem Fremdbetrieb sowie Planung, Durchführung und Nachbereitung eines angeleiteten Praktikums im eigenen Betrieb
Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h Bundesausbildungsgesetz
Das Ausbilder_innentraining (gemäß § 29a-h BAG) im Ausmaß von 40 Unterrichtseinheiten, ist in diesen Lehrgang integriert. Absolvent_innen dieses Kurses sind damit berechtigt, Lehrlinge auszubilden.
- Ausbildungsziele auf Basis des Berufsbildes festlegen
- Ausbildungsplanung und Organisation im Betrieb
- Ausbildungsmethoden, Durchführung und Erfolgskontrolle
- Rolle, Verantwortung, Führung und Motivation als Ausbilder_in
- Kommunikation und Gesprächsführung mit Lehrlingen
- Rechtliche Grundlagen der Lehrlingsausbildung:
- Berufsausbildungsgesetz (BAG)
- Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG)
- Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsverfassungsgesetz
- Duales Berufsausbildungssystem in Österreich
- Praxisnahe Fallbeispiele aus dem Ausbildungsalltag
Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h Bundesausbildungsgesetz
- Das Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h BAG schließt zum Ende der Ausbildung (23.11.2026) mit den Fächern Berufs- und Rechtskunde sowie Pädagogik und Methodik ab.
Voraussetzung für die Zulassung zu den Fachgesprächen ist die Absolvierung des 40-stündigen Ausbilder_innentrainings mit 100% Anwesenheit im Zeitraum von 04.11.2026 bis 23.11.2026. - Nach erfolgreichem Abschluss des Ausbilder_innentrainings sind Sie berechtigt Lehrlinge im Betrieb auszubilden und erhalten ein Abschlusszeugnis.
Weiterbildung Praxisanleitung gemäß § 104a Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- Die Abschlussprüfung der Weiterbildung Praxisanleitung gemäß §104a GuKG erfolgt in Form eines kollegialen Fachgesprächs und findet im Zeitraum von 30.11.2026 bis 01.12.2026 statt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Anwesenheit im Kurs, die positive Erledigung von Arbeitsaufträgen und Projektarbeiten sowie die Absolvierung des Praktikums im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten. - Die Gesamtkosten für den Abschluss betragen EUR 100,- und werden bei Prüfungsantritt in Rechnung gestellt.
HINWEIS ZUM ABSCHLUSS
Die Berufsgruppe der Pflegeassistenz (PA) ist nach Abschluss dieser Weiterbildung Praxisanleitung gemäß § 104a GuKG NICHT berechtigt die Zusatzbezeichnung Praxisanleitung zu führen und erhält bei Abschluss nur eine Bestätigung der Ausbildungsinhalte.
Die Berufsgruppe der Pflegefachassistenz (PFA) ist nach Abschluss dieser Weiterbildung Praxisanleitung gemäß § 104a GuKG zur Zusatzbezeichnung Praxisanleitung berechtigt und erhält ein Abschlusszeugnis gemäß § 104a GuKG und eine Ausbildungsbestätigung.
Bitte verwenden Sie zur ANMELDUNG für diese Weiterbildung das Anmeldeformular Praxisanleitung.
Der genaue Stundenplan wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Anmeldung zugesendet.
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck
Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung GuK-WV, BGBI. II Nr. 453/2006, zuletzt geändert durch BGBI. II Nr. 359/2010
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Tel. +43 (0)509660
info@bfi-tirol.at
