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"Praxisanleitung Pflege" Weiterbildung gemäß § 64 GuKG
inkl. Ausbilder_innentraining gem. § 29g BAG
In der Weiterbildung Praxisanleitung erwerben Sie fachliche, pädagogische und rechtliche Kompetenzen für die qualifizierte Anleitung und Begleitung von Auszubildenden im beruflichen Alltag. Sie stärken Ihre professionelle Handlungssicherheit und bereiten sich gezielt auf Ihre Rolle als Praxisanleiter_in und Ausbilder_in im Lehrlingsprogramm vor.
Absolvent_innen des Lehrgangs sind in der Lage, Auszubildende fachlich fundiert, pädagogisch reflektiert und rechtssicher anzuleiten, Lernprozesse zu begleiten und zu beurteilen sowie eine gesundheitsfördernde und lernförderliche Praxisumgebung zu gestalten.
Kursinhalte
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen, die Auszubildende im beruflichen Alltag anleiten und begleiten
- Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichwertiges Studium
- EDV-Anwender-Kenntnisse
Bitte verwenden Sie zur ANMELDUNG für diese Weiterbildung das Anmeldeformular Praxisanleitung.
Für Ihre vollständige Anmeldung senden Sie bitte folgende Unterlagen an soziales@bfi-tirol.at:
- Diplom und Berufsausweis (Gesundheitsberuferegister)
- Nachweis(e) zum Abschluss des basalen mittleren Managements oder einem vergleichbaren Studium (wenn vorhanden für evtl. Anrechnungen)
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- Berufsanerkennung (betrifft nur Nicht-EU/EWR-Bürger)
Weiterbildung Praxisanleitung gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Grundlagen der Praxisanleitung
- Rolle, Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Praxisanleiter_innen sowie rechtliche Rahmenbedingungen der Praxisanleitung
Pädagogische und didaktische Grundlagen
- Didaktische Prinzipien
- Methoden der Praxisanleitung
- Förderung von Lernprozessen sowie Teamarbeit und soziales Lernen
Kommunikation, Beratung und Begleitung
- Professionelle Kommunikation
- Gesprächsführung mit Auszubildenden
- Beratung und Coaching sowie Umgang mit Krisen und herausfordernden Situationen
Leistungsbeurteilung und Feedback
- Beurteilung von Lern- und Leistungsprozessen
- Feedbackgestaltung sowie Dokumentation und Reflexion
Evidenzbasierte und gesundheitsfördernde Praxis
- Grundlagen evidenzbasierter Praxis sowie Gesundheitsförderung im beruflichen Kontext
Praktische Umsetzung und Praktikum im Ausmaß von 16 Stunden
- Hospitation bei einem angeleiteten Praktikum in einem Fremdbetrieb sowie Planung, Durchführung und Nachbereitung eines angeleiteten Praktikums im eigenen Betrieb.
Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h Bundesausbildungsgesetz
Das Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h BAG im Ausmaß von 40 Unterrichtseinheiten, ist in diesen Lehrgang integriert. Absolvent_innen dieses Kurses sind damit berechtigt, Lehrlinge auszubilden.
- Ausbildungsziele auf Basis des Berufsbildes festlegen
- Ausbildungsplanung und Organisation im Betrieb
- Ausbildungsmethoden, Durchführung und Erfolgskontrolle
- Rolle, Verantwortung, Führung und Motivation als Ausbilder_in
- Kommunikation und Gesprächsführung mit Lehrlingen
- Rechtliche Grundlagen der Lehrlingsausbildung:
- Berufsausbildungsgesetz (BAG)
- Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG)
- Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsverfassungsgesetz
- Duales Berufsausbildungssystem in Österreich
- Praxisnahe Fallbeispiele aus dem Ausbildungsalltag
Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h Bundesausbildungsgesetz
- Das Ausbilder_innentraining (gemäß § 29a-h BAG) schließt zum Ende der Ausbildung (23.11.2026) mit den Fachgesprächen in den Fächern Berufs- und Rechtskunde sowie Pädagogik und Methodik ab.
Voraussetzung für die Zulassung zu den Fachgesprächen ist die Absolvierung des 40-stündigen Ausbilder_innentrainings mit 100% Anwesenheit im Zeitraum von 04.11.2026 bis 23.11.2026. - Nach erfolgreichem Abschluss des Ausbilder_innentrainings sind Sie berechtigt Lehrlinge im Betrieb auszubilden und erhalten ein Abschlusszeugnis.
Weiterbildung Praxisanleitung gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- Die Abschlussprüfung der Weiterbildung Praxisanleitung gemäß §64 GuKG erfolgt in Form eines kollegialen Fachgesprächs und findet im Zeitraum von 30.11.2026 bis 01.12.2026 statt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist Ihre Anwesenheit im Kurs, die positive Absolvierung der Arbeitsaufträge und der Projektarbeiten sowie des Praktikums im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten. - Die Gesamtkosten für den Abschluss betragen EUR 100,- und werden bei Prüfungsantritt in Rechnung gestellt.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis und eine Ausbildungsbestätigung und sind zum Führen der Zusatzbezeichnung „Praxisanleitung“ gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz berechtigt.
Bitte verwenden Sie zur ANMELDUNG für diese Weiterbildung das Anmeldeformular Praxisanleitung.
Der genaue Stundenplan wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Anmeldung zugesendet.
Das Land Tirol fördert bis zu maximal 50 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at
Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung GuK-WV, BGBI. II Nr. 453/2006, zuletzt geändert durch BGBI. II Nr. 359/2010
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