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Ausbildung zum Führen von Hubstaplern
Für das Führen von Hubstaplern ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis erforderlich. In dieser praxisorientierten Ausbildung lernen Sie den sicheren Umgang mit Hubstaplern und die relevanten Rechtsvorschriften kennen. Sie schließen mit einer Prüfung ab und erwerben den Staplerausweis nach FK-V.
Kursinhalte
Zukünftige Hubstaplerfahrer_innen
Vollendetes 18. Lebensjahr, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, 100 %ige Anwesenheitspflicht
Nach Abschluss der Ausbildung können die Teilnehmenden:
- die Grundlagen der Mechanik und Elektrotechnik im Hubstaplerbetrieb benennen.
- Aufbau und Arbeitsweise eines Hubstaplers beschreiben.
- die mechanische und elektrische Ausrüstung sowie die Sicherheitseinrichtungen bedienen.
- Betrieb und Wartung eines Hubstaplers durchführen.
- die Arbeitnehmer_innenschutzvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen anwenden.
- einen Hubstapler in praktischen Übungen sicher führen.
Staplerausweis nach FK-V und Kursbesuchsbestätigung. Unterrichtet nach Anhang 3 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (BGBl. II Nr. 13/2007 in der geltenden Fassung) als ermächtigte Ausbildungseinrichtung gemäß § 63 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (BGBl. Nr. 450/1994 in der geltenden Fassung).
Mitzubringen: Taschenrechner
Das Land Tirol fördert bis zu maximal 30 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at
