Ausbildung zum_zur Abfallbeauftragten

Als Abfallbeauftragte_r übernehmen Sie eine zentrale Rolle im betrieblichen Umweltmanagement. Diese Ausbildung vermittelt Ihnen praxisorientiertes Wissen über abfallrechtliche Bestimmungen, Aufgaben und Pflichten sowie den Umgang mit Behörden. Sie erstellen ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept und setzen Umweltschutzmaßnahmen im Betrieb um.

Kursinhalte

Zielgruppe

Bestellte und zukünftige Abfallbeauftragte, Umweltbetriebsprüfer_innen nach EMAS, Qualitätsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte und sonstige gesetzliche Beauftragte des Arbeitnehmer_innen- und Umweltschutzes, Beschäftigte aus Organisation, Einkauf, Produktion und Absatz

Inhalte

Nach Abschluss der Ausbildung können die Teilnehmenden:

  • die rechtlichen Grundlagen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft benennen.
  • die zentralen Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und der wichtigsten Verordnungen anwenden.
  • das elektronische Datenmanagement (EDM) im betrieblichen Alltag nutzen.
  • Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung nach dem Prinzip der 5 R ableiten.
  • Abfälle korrekt trennen und die Wege der Kreislaufwirtschaft einordnen.
  • die landesrechtlichen Vorgaben (Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz und kommunale Regelungen) berücksichtigen.
  • ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 10 AWG 2002 erstellen.
  • die naturwissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Hintergründe der Abfallwirtschaft einordnen.
  • die Aufgaben der_des Abfallbeauftragten gemäß § 11 AWG 2002 in der inner- und außerbetrieblichen Kommunikation wahrnehmen.
Kursformat
Präsenzunterricht
Leitung
Fachtrainer_in
Abschluss
Zeugnis
Abschlussinformation

Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002 in der geltenden Fassung) müssen Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeiter_innen eine_n fachlich qualifizierte_n Abfallbeauftragte_n bestellen.

Hinweis

Für die Teilnahme an den Exkursionen ist ein PKW erforderlich, alternativ können Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Abschlussinformation
Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz BGBL 2002/102 idF sind Betriebe ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als 100 verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten zu bestellen.
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Termine

23.11.2026 - 27.11.2026 Innsbruck
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