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Ausbildung zum_zur Abfallbeauftragten
Als Abfallbeauftragte_r übernehmen Sie eine zentrale Rolle im betrieblichen Umweltmanagement. Diese Ausbildung vermittelt Ihnen praxisorientiertes Wissen über abfallrechtliche Bestimmungen, Aufgaben und Pflichten sowie den Umgang mit Behörden. Sie erstellen ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept und setzen Umweltschutzmaßnahmen im Betrieb um.
Kursinhalte
Bestellte und zukünftige Abfallbeauftragte, Umweltbetriebsprüfer_innen nach EMAS, Qualitätsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte und sonstige gesetzliche Beauftragte des Arbeitnehmer_innen- und Umweltschutzes, Beschäftigte aus Organisation, Einkauf, Produktion und Absatz
Nach Abschluss der Ausbildung können die Teilnehmenden:
- die rechtlichen Grundlagen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft benennen.
- die zentralen Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und der wichtigsten Verordnungen anwenden.
- das elektronische Datenmanagement (EDM) im betrieblichen Alltag nutzen.
- Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung nach dem Prinzip der 5 R ableiten.
- Abfälle korrekt trennen und die Wege der Kreislaufwirtschaft einordnen.
- die landesrechtlichen Vorgaben (Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz und kommunale Regelungen) berücksichtigen.
- ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 10 AWG 2002 erstellen.
- die naturwissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Hintergründe der Abfallwirtschaft einordnen.
- die Aufgaben der_des Abfallbeauftragten gemäß § 11 AWG 2002 in der inner- und außerbetrieblichen Kommunikation wahrnehmen.
Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002 in der geltenden Fassung) müssen Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeiter_innen eine_n fachlich qualifizierte_n Abfallbeauftragte_n bestellen.
Für die Teilnahme an den Exkursionen ist ein PKW erforderlich, alternativ können Fahrgemeinschaften gebildet werden.
