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C95 Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen
Güterverkehr - gemäß § 19b GütbefG / iVm § 12 GWB
Laut „Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer“ haben alle betreffenden Lenker_innen jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen die 35-stündige Weiterbildung zu absolvieren, um sich die Verlängerung in den Führerschein eintragen zu lassen. Dieser Kurs beinhaltet alle erforderlichen fünf Module.
Kursinhalte
Alle Fahrer_innen mit der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C, die Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen. Achtung: Gilt auch für Wochenend-Aushilfsfahrer_innen!
100 %ige Anwesenheitspflicht
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der geltenden Sicherheitsregeln und Anwendung folgender Vorschriften:
- Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
Wird die Weiterbildung innerhalb der letzten 18 Monate vor Ablauf des bestehenden Eintrags absolviert und der neue Fahrerqualifizierungsnachweis beantragt, startet die neue 5-Jahres-Frist immer vom Ende der alten Frist – es gehen also keine Monate verloren.
