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Die Praxisanleitung in der Pflege
Weiterbildung und Ausbilder_innentraining
Im Lehrgang „Praxisanleitung“ erwerben Sie fachliche, pädagogische und rechtliche Kompetenzen für die qualifizierte Anleitung und Begleitung von Auszubildenden im beruflichen Alltag. Sie stärken Ihre professionelle Handlungssicherheit und bereiten sich gezielt auf Ihre Rolle als Praxisanleiter_in vor. Zusätzlich werden Sie gezielt auf Ihre Rolle als Ausbilder_in im Lehrlingsprogramm vorbereitet und begleiten Lehrlinge in dieser Funktion auf ihrem Ausbildungsweg.
Absolvent_innen des Lehrgangs sind in der Lage, Auszubildende fachlich fundiert, pädagogisch reflektiert und rechtssicher anzuleiten, Lernprozesse zu begleiten und zu beurteilen sowie eine gesundheitsfördernde und lernförderliche Praxisumgebung zu gestalten.
Kursinhalte
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen die Auszubildende im beruflichen Alltag anleiten und begleiten
- Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichwertiges Studium
- EDV-Kenntnisse
Weiterbildung Praxisanleitung gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Grundlagen der Praxisanleitung
- Rolle, Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Praxisanleiter_innen sowie rechtliche Rahmenbedingungen der Praxisanleitung
Pädagogische und didaktische Grundlagen
- Didaktische Prinzipien
- Methoden der Praxisanleitung
- Förderung von Lernprozessen sowie Teamarbeit und soziales Lernen
Kommunikation, Beratung und Begleitung
- Professionelle Kommunikation
- Gesprächsführung mit Auszubildenden
- Beratung und Coaching sowie Umgang mit Krisen und herausfordernden Situationen
Leistungsbeurteilung und Feedback
- Beurteilung von Lern- und Leistungsprozessen
- Feedbackgestaltung sowie Dokumentation und Reflexion
Evidenzbasierte und gesundheitsfördernde Praxis
- Grundlagen evidenzbasierter Praxis sowie Gesundheitsförderung im beruflichen Kontext
Praktische Umsetzung und Praktikum
- Hospitation bei einem angeleiteten Praktikum in einem Fremdbetrieb sowie Planung, Durchführung und Nachbereitung eines angeleiteten Praktikums im eigenen Betrieb
Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h Bundesausbildungsgesetz
Das Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h BAG im Ausmaß von 40 Unterrichtseinheiten, die mit einem Fachgespräch abgeschlossen werden, ist in diesen Lehrgang integriert. Absolvent_innen dieses Kurses sind damit berechtigt, Lehrlinge auszubilden.
Festlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes
- Analyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung
- Erstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele
Ausbildungsplanung im Betrieb
- Wahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen
- zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele
Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung
- Grundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden
- Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung
- Einsatz von Ausbildungsbehelfen
- Erfolgskontrolle
Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling
- Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders
- Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg
- Führung und Motivation
- Kommunikation und Gesprächsführung
Rechtliche Bestimmungen
- Berufsausbildungsgesetz
- Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG)
- Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem
- aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen
Die Abschlussprüfung erfolgt in Form eines kollegialen Fachgesprächs.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die positive Absolvierung der Arbeitsaufträge, der Projektarbeiten sowie des Praktikums im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten.
Die Kosten der Abschlussprüfung betragen EUR 100,- und werden bei Prüfungsantritt in Rechnung gestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis und sind zum Führen der Zusatzbezeichnung „Praxisanleitung“ gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz berechtigt.
Für Ihre vollständige Anmeldung senden Sie bitte folgende Unterlagen an soziales@bfi-tirol.at:
- Diplom und Berufsausweis (Gesundheitsberuferegister)
- Nachweis(e) zum Abschluss des basalen mittleren Managements oder einem vergleichbarem Studium für evtl. Anrechnungen
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- Berufsanerkennung (betrifft nur Nicht-EU/EWR-Bürger)
Für die Teilnahme an der Fortbildung erhalten Sie 320 ÖGKV PFP®, (2 ÖGKV PFP = 1 Fortbildungsstunde laut GuKG)
Das Land Tirol fördert bis zu maximal 30 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at
Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung GuK-WV, BGBI. II Nr. 453/2006, zuletzt geändert durch BGBI. II Nr. 359/2010
