Die Praxisanleitung in der Pflege
Weiterbildung und Ausbilder_innentraining

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Im Lehrgang „Praxisanleitung“ erwerben Sie fachliche, pädagogische und rechtliche Kompetenzen für die qualifizierte Anleitung und Begleitung von Auszubildenden im beruflichen Alltag. Sie stärken Ihre professionelle Handlungssicherheit und bereiten sich gezielt auf Ihre Rolle als Praxisanleiter_in vor. Zusätzlich werden Sie gezielt auf Ihre Rolle als Ausbilder_in im Lehrlingsprogramm vorbereitet und begleiten Lehrlinge in dieser Funktion auf ihrem Ausbildungsweg.

Absolvent_innen des Lehrgangs sind in der Lage, Auszubildende fachlich fundiert, pädagogisch reflektiert und rechtssicher anzuleiten, Lernprozesse zu begleiten und zu beurteilen sowie eine gesundheitsfördernde und lernförderliche Praxisumgebung zu gestalten.

Kursinhalte

Zielgruppe

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen die Auszubildende im beruflichen Alltag anleiten und begleiten

Voraussetzungen
  • Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichwertiges Studium
  • EDV-Kenntnisse
Inhalte

Weiterbildung Praxisanleitung gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Grundlagen der Praxisanleitung

  • Rolle, Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Praxisanleiter_innen sowie rechtliche Rahmenbedingungen der Praxisanleitung

Pädagogische und didaktische Grundlagen

  • Didaktische Prinzipien
  • Methoden der Praxisanleitung
  • Förderung von Lernprozessen sowie Teamarbeit und soziales Lernen

Kommunikation, Beratung und Begleitung

  • Professionelle Kommunikation
  • Gesprächsführung mit Auszubildenden
  • Beratung und Coaching sowie Umgang mit Krisen und herausfordernden Situationen

Leistungsbeurteilung und Feedback

  • Beurteilung von Lern- und Leistungsprozessen
  • Feedbackgestaltung sowie Dokumentation und Reflexion

Evidenzbasierte und gesundheitsfördernde Praxis

  • Grundlagen evidenzbasierter Praxis sowie Gesundheitsförderung im beruflichen Kontext

Praktische Umsetzung und Praktikum

  • Hospitation bei einem angeleiteten Praktikum in einem Fremdbetrieb sowie Planung, Durchführung und Nachbereitung eines angeleiteten Praktikums im eigenen Betrieb

Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h Bundesausbildungsgesetz

Das Ausbilder_innentraining gemäß § 29a-h BAG im Ausmaß von 40 Unterrichtseinheiten, die mit einem Fachgespräch abgeschlossen werden, ist in diesen Lehrgang integriert. Absolvent_innen dieses Kurses sind damit berechtigt, Lehrlinge auszubilden.

Festlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes

  • Analyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung
  • Erstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele

Ausbildungsplanung im Betrieb

  • Wahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen
  • zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele

Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung

  • Grundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden
  • Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung
  • Einsatz von Ausbildungsbehelfen
  • Erfolgskontrolle

Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling

  • Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders
  • Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg
  • Führung und Motivation
  • Kommunikation und Gesprächsführung

Rechtliche Bestimmungen

  • Berufsausbildungsgesetz
  • Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG)
  • Arbeitnehmerschutz
  • Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem
  • aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen

 

 

 

 

Kursformat
Präsenzunterricht
Leitung
Fachtrainer_in
Abschluss
Kursbesuchsbestätigung, Zeugnis
Abschlussinformation

Die Abschlussprüfung erfolgt in Form eines kollegialen Fachgesprächs.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die positive Absolvierung der Arbeitsaufträge, der Projektarbeiten sowie des Praktikums im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten.

Die Kosten der Abschlussprüfung betragen EUR 100,- und werden bei Prüfungsantritt in Rechnung gestellt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis und sind zum Führen der Zusatzbezeichnung „Praxisanleitung“ gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz berechtigt.

Hinweis

Für Ihre vollständige Anmeldung senden Sie bitte folgende Unterlagen an soziales@bfi-tirol.at:

  • Diplom und Berufsausweis (Gesundheitsberuferegister)
  • Nachweis(e) zum Abschluss des basalen mittleren Managements oder einem vergleichbarem Studium für evtl. Anrechnungen 
  • Geburtsurkunde/Heiratsurkunde 
  • Berufsanerkennung (betrifft nur Nicht-EU/EWR-Bürger)

 

Für die Teilnahme an der Fortbildung erhalten Sie 320 ÖGKV PFP®, (2 ÖGKV PFP = 1 Fortbildungsstunde laut GuKG)

Förderhinweis

Das Land Tirol fördert bis zu maximal 30 % der Kurskosten. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-update.at

Abschlussinformation
Abschluss gemäß BAG §29a-h (Bundesausbildungsgesetz)
Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung GuK-WV, BGBI. II Nr. 453/2006, zuletzt geändert durch BGBI. II Nr. 359/2010
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23.03.2026 - 17.06.2026 Innsbruck

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