Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht Personen ohne Matura ein ordentliches Studium einer bestimmten Studienrichtung an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Sie vermittelt die Studienberechtigung für Studien einer bestimmten Studienrichtungsgruppe.

Vor Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfung muss somit klar sein, welches Studium Sie beginnen möchten, denn beinahe jede Studienrichtung hat eine eigene Studienberechtigung vorgelagert.

Die reguläre Studienberechtigungsprüfung besteht aus fünf Teilen: 

  • Einem Deutschaufsatz und 
  • Vier studienrichtungsbezogenen Pflicht- und Wahlfächern

Als Voraussetzung gilt ein Mindestalter von 20 Jahren, die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaates des europäischen Wirtschaftsraumes sowie eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium.

Folgende Lehrgänge werden angeboten: Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte, Biologie und Physik (bei Bedarf auch andere Fächer). Hier finden Sie die aktuellen Lehrgang-Angebote zur Studienberechtigungsprüfung des BFI Tirol.owie eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium.

Studienrichtungen und Prüfungsfächer
Die Studienberechtigungsprüfung kann an der Universität Innsbruck für folgende Studienrichtungsgruppen erworben werden:
•     Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien
•     Ingenieurwissenschaftliche Studien
•     Naturwissenschaftliche Studien
•     Rechtswissenschaftliche Studien
•     Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien
•     Theologische Studien
•     Lehramtsstudien
Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für die Medizinische Universität Innsbruck finden Sie hier.
Für welche Studienrichtung Sie die Studienberechtigungsprüfung abzulegen haben, entscheidet die Lehrgangsleitung des jeweiligen Fachhochschulstudienganges. Bitte informieren Sie sich bei jener Fachhochschule, für die Sie sich entschieden haben.


Anerkennung von Prüfungen
Studienberechtigungsprüfungskandidat_innen, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem land- und forst-wirtschaftlichen Ausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990, erfolgreich abgelegt haben, sind von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach auf Ansuchen zu befreien.

Förderungen
Nähere Informationen zur Studienbeihilfe sowie alle notwendigen Formulare samt Merkblättern erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde, Andreas-Ho¬fer-Straße 46/2. Stock, 6020 Innsbruck, Tel. +43 512 573370

AK-Bildungsbeihilfe
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol vergibt in Zusammenhang mit der AK-Mitgliedschaft für Teilnehmer_innen der BFI Tirol Vorbereitungslehrgänge auf die Studienberechtigungsprüfung eine Bildungsbeihilfe für das Nachholen von Bildungsabschlüssen. Das Ansuchen ist bei der Bildungspolitischen Abteilung der AK Tirol, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel. +43 512 5340 0, einzureichen.

Bildungszuschuss des ÖGB Tirol
Mitglieder des ÖGB Tirol können im Bildungsreferat (+43 512 59777 602 oder 603) einen Bildungszuschuss beantragen.

Das BFI Tirol bietet ausführliche Beratung und Information an.

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Tel.: +43 512 59660 640
studienberechtigungspruefung@bfi-tirol.at

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