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Weiterbildung für Versicherungsvermittelnde -Versicherungsvertragsgesetz für den beruflichen Alltag
Diese Weiterbildung ist gemäß § 5 Modul 1 Punkt 1 der per 11. Juli 2019 erlassenen Lehrpläne des Bundesgremiums für Versicherungsagenten_innen sowie des Fachverbandes der Versicherungsmakler_innen und Berater_innen in Versicherungsangelegenheiten aufgebaut.
Die Ausbildungsreihe entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist pro Fach im Ausmaß von 2,5 Stunden auf die jährliche Weiterbildungsverpflichtung anrechenbar (IDD-konform). Die Themen dieser Ausbildungsreihe werden als Präsenzunterricht durchgeführt und erfüllen nicht nur die Weiterbildungskriterien, sondern sind auch von hoher praktischer Relevanz.
Kursinhalte
Personen, die als gewerbliche Versicherungsvermittler_innen (Makler_innen, Berater_innen und Agenten_innen) gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 tätig sind, an der Vermittlung beteiligte Mitarbeitende, sowie Leitungsorgane und Angestellte von versicherungsvermittelnden Unternehmen, die der Weiterbildungsverpflichtung unterliegen
- Inhalte gemäß § 5 Modul 1: Rechtskompetenz und Berufsrecht, Punkt 1 Versicherungsvertragsrecht
- Übersicht über das österreichische Versicherungsvertragsrecht und dessen Anwendung in der alltäglichen Praxis der Versicherungsvermittelnden
- VersVG, Versicherungsbeginn und -ende, Obliegenheiten, Deckung und Prämien, etc
Beruflicher Nutzen:
- Diese Weiterbildung wird als Präsenzveranstaltung ohne Prüfung durchgeführt.
- Das BFI Tirol gilt nach §§ 6 und 7 der Lehrpläne als geeignetes und unabhängiges Weiterbildungsinstitut.
- Das Jahreskontingent von (maximal) 15 Weiterbildungsstunden kann mit dieser Seminarreihe abgedeckt werden.
Termine
Momentan gibt es für diesen Kurs keine Termine.
