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Erstverordnung von Medizinprodukten durch DGKP
Diese Fortbildung vermittelt umfassendes Wissen über die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Grundlagen der Erstverordnung von Medizinprodukten durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP). Ziel ist es, den Teilnehmer_innen praxisnahe Kompetenzen in der Erstellung von Pflegediagnosen, der Dokumentation sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu vermitteln.
Kursinhalte
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP), die ihre Kompetenzen in der Verordnung von Medizinprodukten erweitern möchten
- Registrierung im Gesundheitsberuferegister (GBR)
- Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP)
Rechtliche Grundlagen:
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG): Pflichtversicherung und Solidaritätsprinzip
- Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG):
- §15a GuKG: Befugnisse zur Verordnung von Medizinprodukten
- Dokumentationspflicht (§5 GuKG), Verschwiegenheitspflicht (§6 GuKG)
- Krankenordnung und Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise (RöV)
Pflegediagnostik und Dokumentation:
- Zweck und Bedeutung der Pflegediagnosen
- Der diagnostische Prozess: PESR-Struktur (Problem, Einflussfaktoren, Symptome, Ressourcen)
- Urkundengerechte Dokumentation: Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Anforderungen
Kompetenzen und Praxis der Verordnung:
- Produktkategorien: Inkontinenzversorgung, Mobilitäts- und Gehhilfen, Messgeräte, etc.
- Verordnungsprozess: Anforderungen an Verordnungsscheine, Einlösung und Abgabe
- Umgang mit Compliance, Korruption und Fahrlässigkeit
Für die Teilnahme an der Fortbildung erhalten Sie 8 ÖGKV PFP®, (2 ÖGKV PFP = 1 Fortbildungsstunde laut GuKG)
Das BFI Tirol ist von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) berechtigt, Kurse zur Vermittlung von Kenntnissen über die sozialversicherungsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen für die Verordnung von Medizinprodukten durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 350 Abs. 1 Z 2 lit. c ASVG im Rahmen ihrer Berufsbefugnis (§ 15a GuKG) durchzuführen.
Museumstraße 20
6020 Innsbruck
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Tel. +43 (0)509660
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